Ablässe für Konfraternitätsmitglieder

Die Apostolische Pönitentiarie gewährt aufgrund der ihr von Papst Franziskus verliehenen Vollmachten den Mitgliedern der Konfraternität St. Petrus (Priestern und Laien) folgende Ablässe:

A. Vollkommene Ablässe

1. Allgemeine Bedingungen

Zur Erlangung vollkommener Ablässe gelten grundsätzlich folgende Bedingungen: Sakramentale Beichte (bis eine Woche vor oder nach dem betreffenden Tag gültig), innere Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang, Gebet in der Meinung des hl. Vaters. 

2. Für folgende Tage des Jahres:

a. Tag des Eintritts in die Konfraternität;
b. 22. Februar, Thronfest des hl. Apostels Petrus und Gründungstag der Konfraternität. 
c. 29. Juni, Fest der hll. Apostel Petrus und Paulus, Patrozinium der Konfraternität und der Priesterbruderschaft St. Petrus.
 

B. Teilablässe

Für Werke der Frömmigkeit oder Nächstenliebe in der Eigenschaft als Mitglied der Konfraternität St. Petrus
 

Beten wir dankbaren Herzens für unseren Hl. Vater Papst Franziskus, der durch die Ablässe allen Mitgliedern die Möglichkeit gewährt, die Konfraternität als besonderes Mittel ihrer Heiligung zu nutzen.

Gezeichnet: P. Stefan Reiner FSSP, Capellanus der gesamten Konfraternität